Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Parkindus

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Excellent Drive24 GmbH

I. Geltung und Vertragsabschlüsse

1. Geltung der Bedingungen

Für alle Angebote und Leistungen der Firma Excellent Drive24 GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Excellent Drive24 GmbH nicht an, es sei denn, parkindus.de hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Excellent Drive24 GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote der Firma Excellent Drive24 GmbH sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Excellent Drive24 GmbH die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt.

2.2 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Excellent Drive24 GmbH und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

2.3 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Firma Excellent Drive24 GmbH sind soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben – nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen

II. Mietvertrag und Shuttle-Service

Excellent Drive24 GmbH bietet den Fluggästen des in Düsseldorf die Möglichkeit ihr Fahrzeug gegen eine Gebühr (s. Preisliste) gesichert abzustellen und von Parkindus kostenlos eingerichteten Shuttle-Service zu nutzen.

Die Verwahrung und die Bewachung sind nicht Vertragsbestandteil. Auch übernimmt Parkindus keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.

Durch den Vertragsabschluss verpflichtet sich Excellent Drive24 GmbH dem Kunden gegenüber einen unbestimmten Parkplatz für die gebuchte Dauer zur Verfügung zu stellen.

Excellent Drive24 GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Excellent Drive24 GmbH kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeuges eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Excellent Drive24 GmbH hiervon unberührt.

Auf dem Betriebsgelände der excellent Drive24 GmbH gelten die Straßenverkehrsordnung nach deutschem Recht (StVO). Auf dem gesamten Gelände der Parkindus gilt das Tempolimit Schritttempo.

Sowohl der Kunde als auch excellent Drive24 GmbH müssen die Verkehrszeichen beachten. Der Kunde muss den Anweisungen der Firma Excellent Drive24 GmbH der Mitarbeiter der Firma Excellent Drive24 GmbH und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen müssen sich so verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Die Kundenfahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen / Parkmöglichkeiten abgestellt werden. Hierbei hat der Kunde darauf zu achten, dass die Parkweise kein weiteres Fahrzeug beschädigt, oder behindert.

Wenn nicht anders verordnet, hat der Kunde sein Fahrzeug auf den zugewiesenen Stellplatz zu stellen. So ist Excellent Drive24 GmbH dazu berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten der Kunden zu entfernen bzw. entfernen zu lassen, falls das Fahrzeug auf einen nicht zugewiesenen Platz steht.

Dem Kunden ist es untersagt, sein Fahrzeug zu reparieren, zu waschen / reinigen, Flüssigkeiten vom Fahrzeug abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art ( insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren unnötig laufen zu lassen, sowie Fahrzeuge mit Undichtigkeiten abzustellen, falls keine ausdrückliche Zustimmung erteilt worden ist. Falls durch den Kunden Verunreinigungen verursacht

worden sind, sind diese unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu entfernen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; So hat der der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von Excellent Drive24 GmbH ist ausschließlich für den Zweck der Leistungen und Angebote vorgesehen. Excellent Drive24 GmbH ist gestattet, im gesonderten Fällen, das Abstellen des Kundenfahrzeugs zu verweigern oder vom Gelände zu entfernen.

Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs die erforderliche Fahrerlaubnis und den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Excellent Drive24 GmbH besitzt.

Der Fahrer/Kunde ist verpflichtet auf Wusch des Unternehmens, seine Fahrerlaubnis vorzulegen. Sollte es einen berechtigten Verdacht geben, dass das Fahrzeug nicht versichert ist, so hat der Kunde auch diese Bescheinigung vorzulegen.

Ist der Kunde dazu nicht in der Lage, hat Excellent Drive24 GmbH die Berechtigung, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

Mit dem Mietvertrag eines Stellplatzes, bietet Excellent Drive24 GmbH dem Kunden einen Shuttle-Service zur Abflugebene des Düsseldorfer Flughafens International bis max. 8 Personen.

Die Anzahl, sowie das Gewicht der Gepäckstücke ist mit den Anforderungen der Charter- und Linienfluggesellschaften (innerhalb des kostenlosen Limits) identisch.

Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden. Der Shuttle-Service richtet sich individuell auf die Abreise- und Ankunftszeiten des Kunden.

Jedoch behält sich Excellent Drive24 GmbH vor, eine Sammelbeförderung durchzuführen, auch wenn im Einzelfall eine zumutbare Verzögerung für den Kunden auftritt (bis zu 30 min.)

Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden im Zuge des Reservierungsverfahren auf der Internetseite anzugeben. Excellent Drive24 GmbH haftet nach Maßgabe der Regelungen. nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Düsseldorf, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind,

Der Kunde mindestens 2,5 stunden vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-in-Zeit bei parkindus.de ParkINDUS Soufiane Abjij den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der Firma Excellent Drive24 GmbH seinen Flug nicht mehr erreicht.

Ausgeschlossen ist eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für Verkehrsbedingte, nicht von Excellent Drive24 GmbH verschuldete Verzögerungen.

Der Shuttle-Service zwecks Rücktransport vom Düsseldorfer Flughafen erfolgt im normal fall unmittelbar nach Eintreffen des Kunden. Der Kunde hat nach Ladung des Flugzeugs Excellent Drive24 GmbH telefonisch zu kontaktieren, damit ein Fahrzeug zur Abholung kommt.

Excellent Drive24 GmbH behält sich unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen das Recht vor, stark oder randalierende oder alkoholisierte, Kunden nicht zu befördern.

Auf Wunsch des Kunden, kann Excellent Drive24 GmbH einen oder mehrere Kindersitze zur Verfügung stellen. Dieser Wunsch kann nach Buchungsbestätigung geäußert werden.

III. Kfz-Dienstleistungen

1. Excellent Drive24 GmbH ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Firma Excellent Drive24 GmbH mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen wie Fahrzeugaufbereitung, Scheibenreparaturservice sowie einstweilige Dienstleistungen für die abgestellten Fahrzeuge.

2. Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.

3. Falls der Parkplatz auf dem Vogelsanger Weg 82 voll ist, wird das Fahrzeug auf unserer nächst gelegene Fläche oder Parkhaus (je nach Buchungsart) gebracht.

IV.Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an Excellent Drive24 GmbH zu zahlen.

2. Von Excellent Drive24 GmbH angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.

3. Für die von Excellent Drive24 GmbH angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die Excellent Drive24 GmbH angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.

5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Excellent Drive24 GmbH nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Excellent Drive24 Gmbh verpflichtet.

6. Gegen die Ansprüche von Excellent Drive24 GmbH kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Excellent Drive24 GmbH anerkannt.

Von.Rücktritt

1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.

2. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich,

oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Excellent Drive24 GmbH eine Rücktrittpauschale in Höhe von 80 % des vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Excellent Drive24 GmbH kein oder ein niedrigerer

Schaden als die geforderte Rücktrittpauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

3. Gesetzliche Rücktritts und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

VI. Haftung

1. Excellent Drive24 GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Excellent Drive24 GmbH sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma Excellent Drive24 GmbH beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Excellent Drive24 GmbH bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2. Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet Die Firma Excellent Drive24 GmbH nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Wie (Taxi, Mietwagen, Hotel). Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine anfällige Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von uns überbrückt, ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Ein nachträglicher Batteriewechsel ist ausgeschlossen und wird abgelehnt. Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrzeug in Augenschein zu nehmen und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges anzuzeigen. Ansonsten übernimmt die Firma Excellent Drive24 GmbH keine Haftung für Schäden die im Nachhinein deklariert werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl und Schäden durch Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe von 2,20 Meter.

3. Excellent Drive24 GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Excellent Drive24 GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Excellent Drive24 GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von Excellent Drive24 GmbH ausgeschlossen.

6. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Excellent Drive24 GmbH verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

7. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an Excellent Drive24 GmbH ab, soweit Excellent Drive24 GmbH ein Schaden entstanden ist.

8. Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel-, Steinschlag-, Sturm-, Unwetterschäden oder weitere Schäden die die Excellent Drive24 GmbH nicht beeinflussen kann, Vandalismus und KFZ – Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Ebenso werden bei Buchung einer Freifläche Schäden durch Tiere, durch den Wind umher gewehte Gegenstände oder Verunreinigungen durch. Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub etc. ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung der Firma Excellent Drive24 GmbH in diesen Fällen wird ausgeschlossen.

Auch im Parkhaus gebuchte Parkplätze sind von dieser Regelung betroffen,

da die Parkhäuser auch anderen Parteien frei zugänglich sind. Falls Autos die im Parkhaus stehen aus logistischen Gründen zu der Annahmestelle gebracht werden und insbesondere es zu Hagel-, Sturm- oder Unwetterschäden kommt, ist auch die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges haftbar zu machen

9. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, – Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Ein Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall nicht mit dem Anbieter zustande.

10. Für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen.

11. Bei nicht Anspringen aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs, ist der Kunde verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet der Anbieter nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (wie z.B. Taxi, Mietwagen, Hotel).

12.Der Anbieter haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde.

VII. Anwendbares Recht,

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Excellent Drive24 GmbH in Düsseldorf, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

2. Gerichtsstand ist Düsseldorf.